AGB und Information gemäß Fernabsatzgesetz des Unternehmens "Martin Pils" Handels- und Handelsagentengewerbe,
Stelzerstrasse 41, 4020 Linz, Landesgericht Linz
gleichzeitig
AGB und Information gemäß Fernabsatzgesetz für alle Webauftritte des Unternehmens "Martin Pils" Handels- und Handelsagentengewerbe,
Landesgericht Linz in der Folge „shop-linz.at“ genannt.
Stand Oktober 2005
1) Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Dienstleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen gelten, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Mit der Abgaben einer Bestellung oder mit der Abgabe eines Angebotes erklärt sich der Kunde, mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltlos einverstanden und an diese gebunden.
2) Begriffsdefinitionen im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Verkaufs- und Lieferbedingungen ist
- Auftraggeber; Jeder Besteller, Käufer oder sonstige Vertragspartner von „shop-linz.at“
- Auftrag; Jede Art von Vertrag zwischen „shop-linz.at“ und dem Auftraggeber.
- Bestellung; Jedes vom Auftraggeber an „shop-linz.at“ herangetragenes Angebot zum Vertragsabschluss.
- Vertragsabschluss; Die Willenseinigung zwischen dem Auftraggeber und „shop-linz.at“ über den Auftrag.
- Angebot; Von „shop-linz.at“ jeder Kostenvoranschlag, jedes Anbot sowie jede damit zusammenhängende Aufforderung an den Auftraggeber zur Stellung eines Angebotes (einer Bestellung) an „shop-linz.at“.
- Ware; Die von „shop-linz.at“ nach dem Inhalt des jeweiligen Auftrages zu erbringende Leistung (Vertragsgegenstand); insbesondere jede von „shop-linz.at“ zu liefernde Sache. Als Ware ist auch jede Dienstleistung von „shop-linz.at“ zu verstehen.
- Lieferung; Die Erbringung der von „shop-linz.at“ geschuldeten Leistung.
- Bestellwert; Die tatsächliche oder vorraussichtliche Rechnungssumme.
- Auftragnehmer; „shop-linz.at“
3) Anwendungsbereich
- Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für die Einleitung, den Abschluss, die Durchführung und die Aufhebung sämtlicher unserer Rechtsgeschäfte, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen werden. Sie gelten sinngemäß auf für alle sonstigen Leistungen, die wir erbringen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
- Es gelten bei sämtlichen Rechtsgeschäften ausschliesslich unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen. Ausnahmen davon bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Diese AGB gelten ebenfalls bezüglich aller von uns betriebenen Webauftritten. Etwaige gesondert angegebene Verkauf- und Lieferbedingungen sowie Nutzungsbedingungen in anderen Web-Auftritten gelten zusätzlich zu diesen AGB.
- Sämtliche Allgemeinen Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen sind in Deutscher Sprache. Übersetzungen in andere Sprachen haben keine Rechtsgültigkeit. Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch
4) Allgemeine Bestimmungen
- Alle unsere Angebote sind in sämtlichen Bestandteilen freibleibend, sofern diese nicht ausdrücklich als für einen bestimmten Zeitraum bindend angegeben werden. Alle unsere Preis sind Tagespreise und gelten bis zur nächsten Änderung.
- Unsere Angaben zu den präsentierten Waren verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Der Kunde unterbreitet mit seiner Bestellung das Angebot zum Vertragsabschluß, das im Zeitpunkt des Eingangs der elektronischen Erklärung in unserem System als erstattet gilt. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per Email oder in Ermangelung derselben spätestens durch Lieferung der bestellten Ware.
- Abbildungen, Angebotszeichnungen, Beschreibungen. Maße und Gewichte sind, sofern nicht gegenteilig ausdrücklich anders vereinbart, in Einzelheiten nur annähernd maßgebend und mit Rücksicht auf mögliche Änderungen zufolge neuer Techniken, Erfahrungen und Verbesserungen nicht verbindlich. Unsere Zeichnungen, Skizzen, Lichbilder, Betriebsanleitungen, etc. bleiben unser geistiges Eigentum und stehen insbesondere hinsichtlich Nachahmung, Vervielfältigung und unlauterem Wettbewerb unter besonderem gesetzlichen Schutz; Sie dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung weder nachgeahmt, nachgebildet oder vervielfältigt noch Dritten überlassen, mitgeteilt oder übermittelt werden.
- Für carissima.at und carissima.shop-linz.at gilt im besonderen
- Die Produktabbildungen repräsentieren Steingattungen mit ähnlichem Aussehen und ähnlicher Größe und Farbe. Es gilt als wohlverstanden, dass es sich bei den bestellten Waren um Naturprodukte handelt, die im einzelnen stets Unikate und in der Form- und Farbgebung einzigartig sind. Ebenso kann es aufgrund unterschiedlicher technischer Einstellungen und Monitorgrößen zu Abweichungen in Größe und Farbe kommen. Wir sind bemüht, Form, Farbe, Reinheit und Schliff möglichst naturgetreu darzustellen. Abweichungen der bestellten Ware in Farbe, Reinheit oder Form, die die Funktion und Optik nicht wesentlich beeinträchtigen, werden vom Kunden als natürliche Gegebenheiten akzeptiert.
- Unsere Preise sind Euro-Preise und verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, für Geschäftskunden ohne Umsatzsteuer bzw. MwSt; für Endverbraucher inkl. Umsatzsteuer bzw. MwSt.; diese wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden Steuerrechtlichen Vorschriften gesondert in Rechnung gestellt. Für Endkunden ist im Warenkorb der Preis inkl. aller Abgaben angegeben.
- Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich abgegeben oder bestätigt worden sind.
- Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Auftrag. Für Geschäftskunden gilt: Mangels gegenteiliger Vereinbarung verstehen sich unsere Preise exklusive Kosten für Verpackung und Transport. Für Endverbraucher sind die Preise für Verpackung und Versand im Warenkorb ersichtlich.
- Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
- Für Geschäftskunden gilt: Sofern im Einzelfall keine Lieferfrist vereinbart wurde, liefern wir innerhalb angemessener Frist.
5) Leistung / Zahlungsbedingungen / Lieferung
- Netto Bar bei Kasse
- Gegen Bezahlung vor Lieferung / per Überweisung
- Nach Vereinbarung per Überweisung / Einzahlung bei Erhalt der Rechnung
- Überweisungen aus dem Ausland, haben mit IBAN und BIC zu erfolgen
- Ansonsten anfallende Kosten trägt der Auftraggeber
- Die Lieferung erfolgt per Nachnahmeversand oder bei Bezahlung vor Lieferung / Überweisung mit normalem Postversand. Der Kaufpreis ist mit wirksamer Bestellung fällig und vom Kunden per Nachnahme, Bezahlung vor Lieferung oder mit Überweisung zu bezahlen. Die Ware wird nur gegen vollständige Bezahlung ausgefolgt. Liefertermine sind nur im Falle gesonderter ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung verbindlich.
- Verzögert sich die Lieferung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, so gilt die Lieferung mit der Anzeige der Versandbereitschaft als erfolgt. Bei vereinbarter Abholung der Ware durch den Auftraggeber gilt für den Fall des Verzuges des Auftraggebers die Lieferung ab dem vereinbarten Abholtermin als erfolgt. Mit erfolgter Lieferung geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
- Für Geschäftskunden gilt: Bei Lieferung von Waren mit einer (variablen) Markt- bzw. Kursabhängigen Komponente, wird dem Anteil der in diesen Waren diesbezügliche enthaltenen Komponenten unabhängig vom Angebot von „shop-linz.at“ der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Markt- bzw. Kurswert zugrunde gelegt.
- Sofern wir von unserem Recht gebrauch machen, Teillieferungen durchzuführen, sind wir berechtigt, im Umfang dieser Teillieferung entsprechende Teilabrechnungen vorzunehmen. Die über die Teillieferungen gelegten Rechnungen sind netto Kasse nach Erhalt zur Zahlung fällig.
- Alle Zahlungen sind ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Auftragnehmers zu leisten. Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn wir innerhalb der vereinbarten Frist über den vollständigen Betrag verfügen können.
- Zahlungen können nach unserer Wahl auch auf andere offene Forderungen angerechnet werden. Ansonsten werden Zahlungen von uns prinzipiell in folgender Reihenfolge angenommen; Zinsen, Kosten, Kapital.
- Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers sowie jegliche Aufrechnung durch den Auftraggeber sind nicht zulässig.
- Gerät der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er unbeschadet unser sämtlichen sonstigen Rechte ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 3,5% über dem jeweiligen Lombardsatz der Österreichischen Nationalbank zu bezahlen, soweit wir keinen höheren Schaden nachweisen.
- Stellt der Auftraggeber seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Ausgleichs- oder Konkursverfahrens beantragt, so wird unsere Gesamtforderung sofort fällig. Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der Wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers. Wir sind in diesen Fällen wahlweise berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistung(en) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten sowie insbesondere sämtliche uns hieraus erwachsenden Schäden geltend zu machen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen Vertraglichen Verpflichtungen die uns entsprechende Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei sich der Auftraggeber speziell dazu verpflichtet, die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstituts zu ersetzen, die sich aus der Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührende Vergütungen (BGBL. 1996/141 idgF) ergeben sowie die Tarifmäßigen (Rechtsanwalttarifgesetz) bzw. angemessenen (Autonome Honorar-Richtlinien für Rechtsanwälte) Kosten eines von uns eingesetzten Rechtsanwaltes zu ersetzen. Sofern wir vorgeschaltet oder allein ein Mahnwesen betreiben, verpflichtet sich der Auftraggeber pro erfolgter Mahnung einen Betrag in der Höhe von Euro 15,00 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag in der Höhe von Euro 5,00 zu bezahlen.
- Die Lieferung erfolgt normalerweise innerhalb 4 Werktagen jedoch innerhalb der gesetzlichen 30 Tagesfrist.
- Für Kunden außerhalb der EU: Es können eventuell Zollkosten anfallen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigem Zollbüro.
6) Eigentumsvorbehalt
- Die Ware verbleibt bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Auftraggeber aus dem Auftrag zustehender Ansprüche, insbesondere bis zur Erfüllung aller Zahlungen, in unserem alleinigen Eigentum (Vorbehaltsware), und zwar auch dann, wenn einzelne Teile bereits bezahlt sind. Eine Verpfändung oder sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.
- Der Auftraggeber tritt uns für den Fall der im Rahmen des ordungsgemäßen Geschäftsbetriebes zulässigen weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Begleichung unserer Forderungen die im aus dem Weiterverkauf oder der Vermietung entstehenden, insbesondere künftigen Forderungen gegen seinen Auftraggeber zahlungshalber ab, ohne dass es sich auch auf Saldoforderungen, die sich ihm im Rahmen bestehender Kontokorrentverhältnisse oder bei Beendigung derartiger Verhältnisse des Auftraggebers mit seinen Auftraggebern ergeben. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen oder Leistugnen weiterveräußert oder vermietet, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt uns der Auftraggeber mit Vorrang vor den übrigen Forderungen denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung bzw. des Gesamtmietzinses ab, der dem von uns in Rechnung gestellten Wert der Vorbehaltsware entspricht. Bis auf Wiederruf ist der Auftraggeber zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung oder Vermietung befugt; Er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z.B.: durch Abtretung, zu verfügen. Auf unser Verlangen hat der Auftraggeber die Abtretung seinem Auftraggeber bekannt zu geben und uns die zur geltendmachung seiner Rechte gegen seinen Auftraggeber erforderlichen Unterlagen, z.B.: Rechnungen, kostenlos auszuhändigen sowie alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Sämtliche Kosten der Einziehung und etwaiger Interventionen trägt ausschliesslich der Auftraggeber.
- Erhält der Auftraggeber aufgrund der ihm erteilten Ermächtigung zur Einziehung der abgetrendenen Forderungen aus der Weiterveräußerung Wechsel, so geht das Eigentum an diesen Papieren mit dem verbrieften Recht zahlungshalber auf uns über. Die Übergabe der Wechsel wird durch die Vereinbarung ersetzt, dass der Auftraggeber sie für uns in Verwahrung nimmt und sie sodann unverzüglich und indossiert an uns abliefert. Die Übergabe der Papiere wird durch die Vereinbarung ersetzt, dass der Auftraggeber sie für uns in Verwahrung nimmt, um Sie sodann unverzüglich und indossiert an uns abzuliefern.
- Verarbeitet der Auftraggeber die Vorbehaltsware, bildet er sie um oder verbindet er sich mit anderen Gegenständen, so erfolgt die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung für uns. Wir werden unmittelbar Eigentümer der durch die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung hergestellten Sache. Der Auftraggeber verwahrt die neue Sache für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die durch Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung entstandene Sache gilt als Vorbehaltsware.
- Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen, nicht dem Auftragnehmer gehördenden Gegenständen steht uns Miteingentum an der neuen Sache in der Hähe des Anteils zu, der sich aus dem Verhäältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten, oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ergibt.
- Für den Fall der Veräußerung oder Vermietung der neuen Sache tritt uns der Auftraggeber hiermit seinen Anspruch aus der Veräußerung oder Vermietung gegen seinen Auftraggeber mit allen Rechten zahlungshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von uns in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware entspricht. Der uns abgetretene Forderungsanteil hat Vorrang vor der übrigen Forderung.
- Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber mit Grundstücken oder beweglichen Sachen verbunden, so tritt der Auftraggeber auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für diese Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten zahlungshalber an uns ab ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Ist der Auftraggeber Eigentümer des Grundstücks oder steht im aus anderen Rechtsgründen ein Anspruch auf den Mietzins aus diesem Grundstück zu, so tritt er auch diesen Mietzins an uns ab. Für die Höhe der abgetretenen Forderung gilt Pkt. 5.c. entsprechend.
- Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungsverpflichtung ganz oder teilweise in Verzug, liegt eine Überschuldung oder Zahlungseinstellung vor oder ist Ausgleichs- oder Konkursantrag gestellt, sind wir berechtigt, sämtliche noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sofort an uns zu nehmen; ebenso können wir die weiteren Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sofort geltend machen; Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers. Der Auftraggeber gewährt uns sowie unseren Beauftragten während der Geschäftsstunden Zutritt zu sämtlichen seiner Geschäftsräume. Das Verlangen der Herausgabe oder die Inbesitznahme allein stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwerten und uns unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus deren Erlös zu befriedigen.
7) Rücktrittsrecht
- Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes können vom Vertrag oder einer abgegebenen Vertragserklärung innerhalb von 14 Werktagen zurücktreten, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Diese Frist beginnt mit dem Tag des Wareneingangs beim Besteller. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Der Besteller trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung endgültig. Tritt der Besteller nach dieser Bestimmung zurück, so erstatten wir den Kaufpreis lediglich Zug um Zug gegen Zurückstellung der Ware. Wir behalten uns den Abzug eines angemessenen Entgelts für allfällige Benützung einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Ware vor.
- Für carissima.at und carissima.shop-linz.at gilt ein 14 tägiges Rücktrittsrecht.
- Für deutsche Konsumenten gilt folgende Vereinbarung: Bis zu einem Bestellwert (Warenwert) von EURO 40,- der zurückgesandten Waren trägt der Besteller die Rücksendekosten. Bitte senden Sie die Waren freigemacht, sicher verpackt und möglichst in der unzerstörten Originalverpackung an uns zurück. Ab einem Bestellwert (Warenwert) von mehr als EURO 40,- tragen wir die Rücksendekosten. In diesem Fall informieren Sie uns bitte vorher telefonisch oder per E-Mail über die Rücksendung. Tel: +43 664 322 85 09 oder Email: info@shop-linz.at
8) Gewährleistung
- Soweit gegenständlich nicht gegenteiliges festgehalten ist oder keine anderslautenden ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen beträgt 24 Monate ab Lieferdatum.
- Mängel müssen uns vom Auftraggeber binnen acht Tagen schriftlich unter genauer Bezeichnung und unter Vorlage sämtlicher zur Beurteilung des Mangels und dessen Ursachen erforderlichen bei ihm vorhandenen Unterlagen bzw. Daten angezeigt werden. Die Frist beginnt mit der Übergabe der Ware an den Auftraggeber bzw. bei Annahmeverzug mit der Bekanngabe unserer Übergabebereitschaft. Bei nicht rechtzeitiger Mängelanzeige verliert der Auftraggeber sämtliche Ansprüche, insbesondere aus dem Titel der Gewährleistung und des Schadenersatzes.
- Bei rechtzeitiger Mängelrüge gemäß Pkt 6.b. werden wir den Mangel durch unentgeltliche Nachbesserung oder Nachtrag des fehlenden beseitigen. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Auftraggeber die erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren. Verweigert er diese oder wird diese in unangemessener Weise verkürzt, sind wir von der Mängelbeseitigung befreit.
- Wenn wir deine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben, wir die Nachbesserung verweigern oder diese nicht zur Mängelbeseitigung führt und dem Auftraggeber eine weiter Nachbesserung nicht zugemutet werden kann, hat der Auftraggeber das Recht, eine angemessene Preisminderung geltend zu machen.
- Alle im Zusammenhang mnit der Mängelbeseitigung entstehenden Kosten (z.B.: Ein- und Ausbau, Transport, Entsorgung, Fahrt, Wegzeit, etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Auftraggebers sind die erforderlichen Hilfskräfte, Hebevorrichtungen, Gerüste, Kleinmaterialien, etc. unentgeltlich bereitzustellen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
- Wird eine Ware aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Auftraggebers angefertigt, so erstreckt sich unsere Haftung nur auf die bedingungsgemäße Ausführung. Bei Verkauf gebrauchter Waren übernehmen wir keine Gewährleistung.
- Sonstige Gewährleistungsrechte des Auftraggebers werden ausdrücklich ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind insbesondere solche Mängel, die aus nicht von uns bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile über die von uns angegebene Leistung, Nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; Dies gilt ebenso für Mängel, die auf vom Auftraggeber beigestelltes Material zurückzuführen sind. Wir übernehmen weiters keine, wie auch immer geartete, Haftung für Mängel bzw. Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich weiters nicht auf Teile welche einem natürlichen Verschleiß unterliegen.
- Die Anwendung des § 924 AGBG (Vermutung der Mangelhaftigkeit) und des § 933b ABGB (besonderer Rückgriff) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Jegliche über den vorgeschriebenen Gewährleistungsumfang hinausgehende Haftung besteht ausschließlich in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Ebenso ist der Ersatz für bloß mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie entgangenem Gewinn ausgeschlossen. Hievon unberührt bleibt die Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz.
9) Schutzrechte
- Wir übernehmen nach Maßgabe folgender Bestimmungen die Haftung dafür, dass die Ware mit Ausnahme etwaiger in ihr verwendeter Schaltungen frei von Schutzrechten Dritter ist. Dies unter der Bedingung, dass uns der Auftraggeber unverzüglich über die Geltendmachung von Ansprüchen aus Schutzrechten, die Dritte gegen Ihn erheben, informiert und bei der Durchsetzung seiner Rechte gegen den dritten einvernehmlich mit uns vorgeht. Die Verletzung auch nur einer dieser Bedingungen entbindet uns von jeglicher Haftung.
i) Dem Auftraggeber das Recht zur Benutzung der Ware verschaffen oder
ii) Die Ware schutzfrei gestalten oder
iii) Die Ware durch einen anderen Gegenstand entsprechender Leistungsfähigkeit ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt oder
iv) Die Ware gegen Erstattung des Preises zurücknehmen
- Für den Fall, dass der Auftraggeber Veränderungen an der Ware, den Einbau von Zusatzeinrichtungen oder die Verbindung der Ware mit anderen Geräten oder Vorrichtungen vornimmt und dadurch Schutzrechte dritter verletzt werden, entfällt jegliche, wie auch immer geartete Haftung des Auftragnehmers.
- Ebenso haften wir nicht für die Verletzung fremder Schutzrechte für eine Ware, die nach Zeichnungen, Entwicklungen oder sonstigen Angaben des Auftraggebers gefertigt ist. Der Auftraggeber hat uns in diesem Fall von jeglichen Ansprüchen dritter auf eigene Kosten freizustellen und uns diesbezüglich vollkommen Schad- und Klaglos zu halten.
- Über die oben (Pkt. 7.a bis 7.d) genannten Ansprüche hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers, egal welcher Art, werden ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere übernehmen wir keine Haftung für Folgeschäden, wie Produktions- und Nutzungsausfall, sowie für entgangenen Gewinn. Dies gilt nicht, soweit wir gesetzlich zwingend haften.
10) Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für alle Zahlungen ist Linz, auch wenn die Übergabe der Ware oder die Erbringung einer sonstigen Leistung vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
- Erfüllungsort für alle sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche ist nach unserer Wahl unser Sitz oder unser Lager.
- Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus dem Auftrag, seinem Zustandekommen, seiner Durchführung und seiner Aufhebung ergeben, ist das sachlich zuständige Gericht in Linz. Der Auftragnehmer behält sich vor, an jedem anderen Gerichtsstand zu klagen.
- Wenn der Kunde Konsument im Sinne des KSCHG ist, gilt die Zuständigkeit jenes Gerichtes als begründet, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.
11) Allgemeines
- Sämtliche Vereinbarungen und deren allfällige Änderungen sowie alle Erklärungen die aufgrund der abgeschlossenen Vereinbarungen abzugeben sind, werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für uns nur dann wirksam, wenn wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt haben; Dies gilt auch dann, wenn sie mit unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht im Wiederspruch stehen. Ein Ausschluss unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie deren Abänderung oder Ergänzung durch den Auftraggeber sind nur dann wirksam, wenn wir dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
- Auf sämtliche Vertragsverhältnisse bzw. Aufträge zwischen uns und dem Auftraggeber, insbesondere auf deren Anbahnung, Einleitung, Durchführung, Aufhebung und Zustandekommen, ist ausschliesslich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden. Dies gilt auch für die Frage der Gültigkeit, Anwendbarkeit und Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.
- Sollten einzelne Regelungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen sowie des Auftrages selbst nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen welche dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmungen am nächsten kommen.
12) Disclaimer, Datenschutz
- Der Auftraggeber oder Kunde bzw. User unserer Web-Sites stimmt zu, dass die von Ihm angegebenen Daten unter Beachtung des jeweils gültigen Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden.
- Die Daten werden für die Verrechnung und den Versand bzw. Vertragserfüllung etc. verwendet und bei uns gespeichert.
- Der Auftraggeber oder Kunde bzw. User erklärt weiters, bis auf Wiederruf mit dem Erhalt von Informationsmaterial einverstanden zu sein.
- Als Herausgeber, distanzieren wir uns bei allen unseren Webauftritten von den Inhalten von Internetauftritten dritter auf welche wir verlinken oder verweisen. Da wir keinen Einfluss auf die Gestaltung Webseiten dritter haben distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von deren Inhalt.
- Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer zur Vertragserfüllung. (Partner halten sich ebenfalls an das Datenschutzgesetz)
13) Internet-Ombudsmann
- Wir erkennen den Internet Ombudsmann als außergerichtliche Schlichtungsstelle an: Internet Ombudsmann, Margaretenstr. 70/2/10, 1050 Wien, www.ombudsmann.at
Medieninhaber, Herausgeber, Verleger und Geschäftsführer:
Firmenadresse:
Martin Pils
Handels- und Handelsagentengewerbe
Stelzerstrasse 41
4020 Linz
Mitglied der WKO - Fachgruppe Juwelen-, Uhren-, Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandel
Behörde gem. ECG Magistrat der Stadt Linz/Donau
Unternehmensgegenstand: Handel mit Waren aller Art
Kontakttelefonnummer:
0664 322 85 09
Bankverbindung
Allg. Sparkasse Oberösterreich . Konto Nr: 16100000808 . BLZ: 20320
UID Nummer:
ATU61616488 Landesgericht Linz
Kontaktperson / Jugendschutzbeauftragter / Dateninformationsstelle
Informationen, Beschwerden und Datenauskünfte
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